WärmepumpenRheinland
Wärmepumpe mit staatlicher Förderung — Modellhaus und Zuschuss

Kostenloser Förder-Rechner

Wärmepumpen-Förderung berechnen — bis zu 21.000

Stellen Sie Ihre Situation ein, und der Rechner zeigt sofort Ihren Fördersatz, den KfW-Zuschuss und den Eigenanteil — nach dem aktuellen Programm 458, Stand Juli 2026.

Ihre Förderquote in einer Minute

Kosten einstellen, zutreffende Boni ankreuzen — der Rechner zeigt, wie viel der Staat übernimmt und was für Sie übrig bleibt.

Förder-Rechner

KfW-Programm 458 · Stand Juli 2026

15.000 €45.000 €
Ihr Fördersatz50 %
KfW-Zuschuss15.000 €
Ihr Eigenanteil15.000 €
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Unverbindliche Beispielrechnung, kein Förderbescheid. Maßgeblich sind die KfW-Bedingungen — Details im Förder-Ratgeber.

So setzt sich Ihre Förderung zusammen

Die Heizungsförderung läuft seit 2024 über das KfW-Programm 458 und setzt sich aus vier kombinierbaren Bausteinen zusammen:

  • 30 % Grundförderung — bekommt jeder Eigentümer beim Umstieg auf die Wärmepumpe.
  • +20 % Klimageschwindigkeits-Bonus — für den Tausch einer funktionierenden Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung.
  • +30 % Einkommensbonus — bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 €.
  • +5 % Effizienzbonus — für Erdwärme oder ein natürliches Kältemittel.

Gedeckelt ist die Summe bei 70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten — also bis zu 21.000 Zuschuss. Wichtig: Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Arbeiten stellen. Den ganzen Antragsweg und alle Voraussetzungen erklärt der Förder-Ratgeber 2026.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?

Jeder Eigentümer bekommt 30 % Grundförderung. Mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %) für den Tausch einer alten Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung und dem Einkommensbonus (30 %, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €) sind bis zu 70 % drin — gedeckelt auf 70 % von 30.000 € förderfähigen Kosten, also maximal 21.000 € Zuschuss.

Muss ich den Förderantrag vor dem Einbau stellen?

Ja. Der Antrag über die KfW (Programm 458) muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Ein Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte erstellt dafür die Bestätigung zum Antrag (BzA). Wer erst baut und dann beantragt, verliert die Förderung.

Ist die Berechnung verbindlich?

Nein, der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung und kein Förderbescheid. Maßgeblich sind die aktuellen KfW-Bedingungen und Ihre persönliche Situation. Ein Fachbetrieb prüft Ihren konkreten Anspruch.

Gilt die Förderung auch im Altbau und bei vermieteten Häusern?

Ja, die Grundförderung gilt für Bestandsgebäude unabhängig vom Baujahr. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist an den Tausch einer alten Heizung geknüpft; der Einkommensbonus gilt für selbstnutzende Eigentümer. Details klärt der Fachbetrieb.

Förderung sichern — mit dem richtigen Angebot

Ein Fachbetrieb prüft Ihren konkreten Förderanspruch und übernimmt den Antrag. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Angebote an.